Bibliotheksordnung

  1. Der Schülerausweis umfasst auch die Entlehnberechtigung in der Schulbibliothek. Der Ausweis darf nicht verliehen werden, es ist auch nicht gestattet, Bücher für Freunde, Freundinnen oder MitschülerInnen zu entlehnen oder weiter zu verleihen! Der Besitzer / die Besitzerin haftet für alle Entlehnungen, die unter seinem / ihrem Namen erfolgt sind. 
  2. Die Entlehnung ist gratis. Sie kann nur bei Vorlage des Schülerausweises erfolgen. 
  3. Die genauen Öffnungszeiten der Schulbibliothek werden durch Anschlag am Bibliothekseingang bekannt gemacht. Sie betragen derzeit mindestens 11 Stunden pro Woche. Als Entlehnzeiten sind vor allem die Öffnungszeiten in den Pausen nach der zweiten und dritten Stunde (9h45 und 10h45) zu nützen. 
  4. Die Entlehndauer beträgt im Normalfall zwei Wochen. Eine Verlängerung ist maximal zweimal möglich. Für AV-Medien und einzelne Werke ist nur eine Kurzentlehnung möglich, Nachschlagewerke sind in der Regel nicht entlehnbar, Ausnahmen können nur in begründeten Fällen gemacht werden. 
  5. Es dürfen höchstens drei Bücher gleichzeitig entlehnt werden. In begründeten Fällen (z. B. bei einem Referat) können auch weitere Medien nach Vereinbarung mit dem Schulbibliothekar/der Schulbibliothekarin möglich. 
  6. Bücher (Medien), die aus dem Bibliotheksbereich mitgenommen werden, müssen ausnahmslos entlehnt werden. Ausgenommen ist nur das Kopieren auf dem Kopierer beim Bibliothekseingang.
  7. Speisen und Getränke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Taschen sind am Eingang abzulegen. 
  8. Die Bücher und CDs sind bitte sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust eines Buches (Mediums) ist adäquater Ersatz zu leisten. 
  9. Die Benützung der multimedialen und audiovisuellen Einrichtungen wird in eigenen Ordnungen geregelt, die in der Schulbibliothek ausgehängt werden.
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